13. Juni 2008
Media-N
Stellungnahme als Hauptgesellschafter der Media-N

In Bezug auf die Verhandlungen zu einem neuen Netznutzungsvertrag zwischen der Media-N und den Stadtwerken Neubrandenburg gibt es Fragen, die auch die Gesellschafter der Media-N direkt oder indirekt betrafen oder zu denen diese angesprochen wurden. Zu diesen Themenkomplexen möchte ich Stellung nehmen.


Netznutzungsentgelte
Von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (kurz Bundesnetzagentur) sind unterschiedliche Entgelte für verschiedene Telekommunikationsleistungen festgelegt worden.
Wie den Stadtwerken bekannt ist, entsprechen die Leistungen, die die Media-N von der Medianet KFA (dem Tochterunternehmen der Stadtwerke) beziehen, den Leistungen für die die Bundesnetzagentur deutlich weniger als 9,75 Euro (nämlich 1,91 Euro) ansetzt.
Unabhängig davon war die Media-N bereit, weiter 9,75 Euro pro Nutzer pro Monat zu zahlen, obwohl dieser Preis als zu hoch angesehen wird.
Es ist allgemein bekannt, dass die Preise für die Internet-Dienstleistungen seit 2002, dem Beginn des Netznutzungsvertrages, deutlich gesunken sind.
Die Stadtwerke können es sich nur auf Grund Ihrer Monopolstellung erlauben, auf diesem zu hohen Preis zu beharren.


Zahlungen an die Medianet KFA bzw. Neubrandenburger Stadtwerke
Die Media-N hat alle berechtigten Forderungen und gesetzlich rechtmäßigen Zahlungswünsche nie in Abrede gestellt und wird diesen, wie bisher auch, nachkommen. Unrechtmäßige und ungesetzliche Forderungen oder Forderungen ohne Grundlage muss die Media-N aber weiterhin zurückweisen.
Auch dem Geschäftsführer der Neubrandenburger Stadtwerke dürften die zugehörigen Paragraphen des GmbH-Gesetzes bzgl. Zahlungen an (auch ehemalige) Gesellschafter, wie die Medianet KFA, bekannt sein.


Angeblich unerfüllbare Forderungen der Media-N gegenüber den Neubrandenburger Stadtwerken
Die Media-N selbst hat keine unerfüllbaren Forderungen an die Medianet KFA gestellt. Aus dem Schreiben des Geschäftsführers der Neubrandenburger Stadtwerke geht auch nicht im Ansatz hervor, welche es sein könnten.
Die Media-N verlangte mit letztem Schreiben am 02.06.2008, bevor die Medianet KFA die weiteren Gespräche verweigerte, die Fortführung des Vertrages zur Nutzung des Fernsehkabelnetzes, wie seit 2002, zu den bisherigen Konditionen von 9,75 Euro. Obwohl diese Konditionen nach nunmehr 6 Jahren als deutlich überhöht anzusehen sind.


Unrichtige oder unwahre Angaben
Mir sind keine unrichtigen Angaben der Media-N bekannt.
Im Gegensatz dazu haben die Neubrandenburger Stadtwerke scheinbar kein Problem damit, z.B. auch anerkannten Fachleuten, wie dem Stralsunder Professor Stütz, unwahre Aussagen zuzuschreiben, um damit schädigende Informationen über die Leistungen der Media-N zu verbreiten.


Freie Entscheidung der Media-N-Kunden
Es gibt eine Vereinbarung zur Rückübertragung von zur Zeit rd. 600 Kunden aus der Anfangszeit der Media-N für den Fall, dass die Media-N das Kabelnetz nicht mehr nutzen kann. Dieses setzt jedoch das Einverständnis der Kunden voraus. Die Media-N hat darauf keinen Einfluss. Im übrigen können die Kunden der Media-N grundsätzlich selbst entscheiden, welchen Anbieter sie wählen.


Verhandlungen zwischen Medianet KFA und Media-N, unwahre Aussagen des Geschäftsführers der Stadtwerke Neubrandenburg
Liefer- und Leistungsverträge zwischen Unternehmen werden von Geschäftsführern oder deren Bevollmächtigten (z.B. auch Rechtsanwälten) ausgehandelt. Und nicht zwischen Gesellschaftern von Unternehmen. Ich persönlich bin kein Geschäftsführer der Media-N. Das ist der Geschäftsführung der Neubrandenburger Stadtwerke bekannt.

Zum Thema Netznutzung habe ich lediglich Termine vor Gericht als Besucher wahrgenommen.
Ich bin Diplom-Informatiker und seit 1992 Unternehmer. Mein Unternehmen zählt zu den deutschen Internet-Pionieren: wir erbrachten Internet-Leistungen z.B. noch weit bevor die Deutsche Telekom AG diesen Markt für sich erschloss. Insofern glaube ich, ausreichend kompetent sowohl zu technischen, als auch betriebswirtschaftlichen Fragen rund um das Thema Internet-Dienstleistungen zu sein. Ich ging davon aus, in diesen Gerichtsterminen bei Bedarf meine Expertise einbringen zu müssen.

Auch der Geschäftsführer der Stadtwerke Neubrandenburg war nicht bei allen Gesprächsterminen anwesend und ließ sich von den zahlreichen Anwälten der Stadtwerke vertreten, obwohl der Geschäftsführer der Media-N, anwesend war.

Eine weitere unwahre Aussage des Geschäftsführers der Stadtwerke Neubrandenburg: Es gab nie eine Zusage zu einem Termin am 31.05.2008 oder 01.06.2008 von mir.
Das war aus oben genannten Gründen auch nicht sinnvoll. Außerdem war ich an diesen Tagen ehrenamtlich auf einer internationalen Jugendveranstaltung in Prora, unter anderem mit dem Sozialminister der Landes Mecklenburg-Vorpommern, tätig. Ich hätte allein aus diesem Grund diesem kurzfristig anberaumten und nicht mit mir abgestimmten Termin nicht zusagen können.

Warum in dem Antwortschreiben der Stadtwerke Neubrandenburg an den Nordkurier, dass an etlichen Stellen vage und unkonkret ist, durch den Geschäftsführer der Stadtwerke
Neubrandenburg in Bezug auf meine Aussagen oder Handlungen offensichtlich und bewusst unwahre Angaben gemacht wurden, kann ich nicht nachvollziehen.


Abbruch der Gespräche durch die Stadtwerke Neubrandenburg
In einer Gesellschafterversammlung aller Gesellschafter der Media-N am 02.06.2008 in Neubrandenburg wurden die Forderungen der Medianet KFA, neben weiteren Themen, diskutiert.
Es gab die Empfehlung an den Geschäftsführer der Media-N, auf die Forderungen zum Netznutzungsentgelt, auch wenn diese als zu hoch angesehen wurden, einzugehen.
Das entsprechende Schreiben übermittelte der Anwalt der Media-N an die Anwälte der Medianet KFA.

Der Abbruch der Verhandlungen durch die Medianet KFA am 03.06.2008 kam für mich völlig überraschend. Einen sinnvollen Grund vermag ich bis heute nicht zu erkennen. Eine Nutzung des Fernsehkabelnetzes durch die Media-N ist nicht nur erwünscht, sondern für deren Existenz zwingend notwendig. Die Media-N ist in der Lage, wie bisher auch, das dazu geforderte Entgelt zu zahlen.

Die Media-N ist am 03.06.2008 in einem anwaltlichen Schreiben informiert worden, dass die Nutzung des Kabelnetzes ohne Vertragsgrundlage erfolgt und diese auch nicht geduldet wird. Daraufhin haben wir die Medianet KFA aufgefordert, den Netzzugang abzustellen. Nur so können wir diese Forderung überhaupt erfüllen. Sie ist aber keineswegs so zu deuten, dass seitens der Media-N kein Interesse mehr an einer Geschäftbeziehung mit der Medianet KFA besteht.


Weitere Gespräche
Ich stehe weiterhin gerne für Gespräche zur Verfügung, die der Media-N eine langfristige Geschäftstätigkeit ermöglichen. Selbstverständlich auch den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern Neubrandenburgs um deren Unterstützung ich in dieser Angelegenheit bat.


Schwerin, 13. Juni 2008

Andreas Scher
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