Christian Schneider
Zu Unrecht im Recht
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Insbesondere wer sich schon seit längerem beispielsweise mit einem Shop im Internet präsentiert, weiß um die Problematik bei Abmahnungen. Aber auch Internetpräsentationen kommen mit unterschiedlichen Gesetzen in Berührung: Urheberrecht, Datenschutz, Mediendienstestaatsvertrag, Forenhaftung, Presserecht und vielen mehr. Im Vortrag werden die Themen und deren Relevanz skizziert und mit Beispielen aus der Praxis unterlegt.
Zum Referenten:
Rechtsanwalt Christian Schneider ist seit nunmehr 26 Jahren Anwalt und Fachmann unter anderem im Presserecht. Durch seine langjährige Erfahrung als Spezialist für das Aushandeln und Gestalten von Verträgen verfügt er über die Fachkompetenz, die auch bei Verträgen im Internet eine wichtige Rolle spielt. Christian Schneider ist unter anderem auch als Berater für den DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern tätig.
Zum Unternehmen:
Grundstein der Heinsen Rechtsanwälte war die Zusammenarbeit der Rechtsanwälte Dr. Ernst Heinsen, Jutta Dahlström und Christian Schneider Anfang der 80-er Jahre in Hamburg. Bereits 1990 wurde ein weiteres Büro in Schwerin eröffnet, welches sich zunächst überwiegend mit vermögensrechtlichen Fragestellungen befasste, heute jedoch ebenfalls sämtliche anwaltlichen Aufgabenbereiche abdeckt. Seither sind wir stetig gewachsen und haben mit Aufnahme der Rechtsanwälte Dr. Helmut Kreuzer, Dr. Jan Schoop, Theiß Hennig, Ulrike Hafer, Lars Niedopytalski und Miriam Voland und deren jeweiligen Spezialgebieten unser Tätigkeitsspektrum kontinuierlich erweitert. Unsere Mandanten sind vorwiegend größere und mittelständische Unternehmer und deren Konzerntöchter, aber auch Privatleute und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Selbstverständlich widmen wir uns auch den internationalen Rechtsbeziehungen und den insbesondere durch das Internet eröffneten modernen Vertriebswegen mit den damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen, damit wir unsere Mandanten auch zukünftig effektiv sowohl vor Haftungsrisiken als auch vor unlauterem Wettbewerb schützen können.



